Zur Mitgliederversammlung des DRK-Ortsverein Stegen laden wir fristgerecht (nach § 20 Abs. 1 der Satzung des DRK-Ortsverein Stegen vom 20. Juli 2022) auf den
Donnerstag, 13. März 2025, 19:00 Uhr,
ein. Die Versammlung findet im Haus der Vereine, Im Gewerbepark 2, 79252 Stegen, statt.
Vorgesehene Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
2. Totenehrung
3. Geschäftsbericht Ortsverein, Bereitschaft und Jugendrotkreuz
4. Geschäftsbericht Finanzen
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Aussprache über die Berichte
7. Entlastung Kassierer und Vorstandschaft / Genehmigung Haushalt
8. Gebiets- und Satzungsänderung
9. Ehrungen von aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern
10. Grußworte und Verschiedenes
Zu TOP 8 Gebietsänderung und Satzungsänderung
Abstimmung über die Änderung des Gebiets und der Satzung des DRK-Ortsverein Stegen vom 20.07.2022
Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Aufsichtsrats, die Gebiets- und Satzungsänderung des DRK-Ortsverein Stegen.
Änderung der Satzung in folgenden Paragrafen (Details siehe unten):
I. Abschnitt, §1 Abs. 4
V. Abschnitt, §20 Abs. 1
Darüber hinaus erfolgt die Anpassung der Satzung an die Mustersatzung des Kreisverbandes.
Begründung / Sachverhalt:
Der Ortsverein Stegen übernimmt das Gebiet des aufgelösten Ortsvereins St. Peter. Demnach wird das Gebiet von Stegen um St. Peter erweitert. Nach §19(2)4 der Satzung des DRK-Ortsvereins Stegen beschließt die Mitgliederversammlung über die Gebietsänderung und die Satzungsänderung des Ortsvereins.
§ 19 Aufgaben der Mitgliederversammlung
…
(2) Die Mitgliederversammlung
…
4. beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Aufsichtsrats über Satzungen, Satzungsänderungen, Gebietsänderungen und die Auflösung des Ortsvereins mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Ein Antrag nach dieser Vorschrift muss mindestens einen Monat vor der durchzuführenden Mitgliederversammlung den Mitgliedern unter Angabe des Datums der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
Änderung der Paragrafen im Detail:
I. Abschnitt: Selbstbestimmung
§ 1 Name, Rechtsform, Verflechtung
(4) Sein Tätigkeitsbereich umfasst das Gebiet der Gemeinden Stegen und St. Peter.
V. Abschnitt: Organisation
§ 20 Durchführung der Mitgliederversammlung
(1) Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen ein. Die Einberufung erfolgt im Amtsblatt der Gemeinden Stegen und St. Peter. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.
Die aktuell gültige, sowie die neue Satzung inklusive Änderungen kann unter info(at)drk-stegen(dot)de angefordert werden und liegt am Tage der Mitgliederversammlung zur Einsicht aus.
Der Entwurf der neuen Satzung kann hier eingesehen werden.
Die Mitglieder der Mitgliederversammlung können Anträge zur Tagesordnung nach § 20, Abs. 2 Satzung des DRK-Ortsverein Stegen stellen. Sie müssen begründet werden und spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin bei der Ortsvorsitzenden eingehen.